Nutzwertgutachten
Nutzwertgutachten für Wohnungseigentum erstellen oder überprüfen lassen!
Mit dem Nutzwertgutachten schaffen Sie die Grundlage zur angemessene Aufteilung der Anteile und zum zufriedenen Zusammenleben!
Das Nutzwertgutachten im Wohnungseigentum ist die Basis für ein vertrauensvolles Zusammenwirken.
Für die angemesse Aufteilung der Anteile sorgen und die Nutzwerte vom Sachverstängigen feststellen lassen.
Das Nutzwertgutachten ist eine der Voraussetzungen zur Begründung von Wohnungseigentum.
Im Wohnungseigentum werden im Nutzwertgutachten die Mindestanteile der Wohnungseigentumsobjekte, das sind in der Regel Wohnungen, sonstige selbstständige Räumlichkeiten, Kfz-Abstellplätze und Garagen, festgesetzt.
Ausgehend von den Nutzflächen der einzelnen Objekte berechnet der Sachverständige die Nutzwerte gemäß den Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz.
Nutzwertgutachten dürfen von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Immobilienwesen erstellt und gemeinsam mit seinem Siegel unterfertigt werden.
Sämtliche Wohnungseigentümer können dem Nutzwertgutachten öffentlich beglaubigt schriftlich zustimmen und für die Begründung von Wohnungseigentum nutzen.
Ich gebe Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollen und begleite Sie auf Wunsch auch gerne durch den weiteren Prozess.